Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sind von Art und Schwere der vorhandenen Zahn- und Kieferfehlstellung abhängig und müssen individuell beurteilt werden.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nach einem gesetzlich definierten Indikationsbereich eine sogenannte zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung. Darüber hinaus gehende Leistungen werden privat berechnet.
Kostenerstattungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfen sind von Art und Umfang des jeweiligen Versicherungsvertrages oder Beihilfevorschriften des Bundes abhängig. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Versicherungsberater.
